Diagnose- und Therapie-Zentrum für Menschen mit Intelligenzminderung
Behandlungsschwerpunkt
- Diagnose und Therapie psychiatrischer Störungen
- Krisenintervention
- Mitbehandlung von somatischen Begleiterkrankungen wie Epilepsie oder Spastik
Behandlungsziel
Im Rahmen eines multiprofessionellen Teams bemühen wir uns um Behandlung und Stabilisierung von psychischen Störungen und Erkrankungen sowie Reintegration in unserer Gesellschaft.
Zielgruppe und Einzugsgebiet
Patientinnen und Patienten mit intellektuellen Behinderungen, die sich in einer akuten / chronischen psychischen Konfliktsituation / Krankheitsphase befinden sowie Patientinnen und Patienten mit intellektuellen Behinderungen und Verhaltensstörungen. Es handelt sich also in erster Linie um Patientinnen und Patienten mit
- intellektuellen Behinderungen,
- die wegen Psychosen, Entwicklungsstörungen (vorwiegend Autismus-Spektrum-Erkrankungen),
- affektiven Erkrankungen, hier vorwiegend Depressionen, Angst- und Zwangserkrankungen sowie schwerwiegenden Verhaltensstörungen
einer stationären psychiatrischen Krankenhausbehandlung bedürfen oder sich in einer akuten Versorgungskrise befinden, die nicht anders bewältigt werden kann als durch eine kurzfristige Krankenhaus-Krisenintervention.
Des weiteren können neurologische Krankheitsbilder bei Patientinnen und Patienten mit schwereren intellektuellen Behinderungen abgeklärt oder behandelt werden, die nicht in offenen neurologischen Abteilungen versorgt werden können. Dabei handelt es sich häufig um Betreuung von Patientinnen und Patienten von epileptischen Anfallsleiden.
Patientinnen und Patienten mit intellektuellen Behinderungen und zusätzlichen sensorischen – körperlichen Behinderungen können ebenfalls aufgenommen und behandelt werden.
Einzugsbereich ist der Bezirk Unterfranken, Aufnahmen außerhalb des Bezirk Unterfranken sind nach Rücksprache mit dem Oberarzt möglich.
Behandlungsdauer
Diese wird individuell festgelegt. Eine Rückübernahme zum Ende der Behandlung muss von den einweisenden Einrichtungen für geistig Behinderte zugesichert werden. Sollte die bisherige Lebens- oder Wohnsituation nicht mehr aufrecht erhalten werden können, wird gemeinsam nach einer geeigneteren Lösung gesucht. Die Station kann keine Langzeitunterbringung (Pflege) von geistig behinderten Menschen bieten.
Kontrolle des Behandlungsfortschrittes
Die Kontrolle des Behandlungserfolges und gegebenenfalls die Korrektur der Behandlungsziele werden nach vier Wochen, acht Wochen, zwölf Wochen etc. durch geeignete Messinstrumente (anerkannte Skalen, Dokumentationsbögen) kontrolliert. Spätestens zu diesen Zeitpunkten sollte abgeklärt werden, ob erneut Diagnostik erfolgen soll, die Behandlungsziele neu definiert werden müssen oder die Behandlung korrigiert werden muss. Dabei wird eine Änderung der Ziele am ehesten nach vier Wochen erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt ein Teil der Defizite erst deutlich werden dürften bzw. die therapeutische Prognose besser eingeschätzt werden kann.