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Haus 21

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Bezirk Unterfranken ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Webseiten unter www.bezirk-unterfranken.de werden diesbezüglich ständig optimiert. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bezirk-unterfranken.de. Diese Erklärung wurde am 15.09.2020 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.bezirk-unterfranken.de ist noch nicht vollständig mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dateien
- Tabellen

Diese Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

Da es Aufgabe des Bezirk Unterfranken und im öffentlichen Interesse ist, möglichst alle relevanten Informationen für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen, sind auch externe Applikationen auf www.bezirk-unterfranken.de eingebunden, von denen wir nicht gewährleisten können, dass alle Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt werden. Auch hier ist der Bezirk Unterfranken um eine bessere Zugänglichkeit bemüht.

Barrierefreies Webdesign

Die Schrift können Sie selbständig vergrößern. Verwenden Sie dafür das Browsermenü oder das Tastaturkürzel STRG + „+". Oder rechts oben den Button "Barrierefrei-Optionen"

Die Website kann ohne Maus genutzt werden.

Zu Fotos und Grafiken werden sukzessive Alternativ-Texte mit Erläuterungen hinterlegt. So können auch blinde und sehbehinderte Besucher den gesamten Inhalt einer Webseite erfassen, auch wenn ihnen die Bilder selbst nicht zugänglich sind.

Der Bezirk Unterfranken hat die Hauptaufgaben des Bezirks in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt (siehe Button oben rechts "Leichte Sprache"). 

Ihr Feedback

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Website www.bezirk-unterfranken.de haben, freuen wir uns über Ihr Feedback.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.bmfsfj.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de externer Link

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Der Bezirk - die dritte kommunale Ebene in Bayern

Der Bezirk Unterfranken ist einer von sieben Bezirken in Bayern. Neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bilden die Bezirke die dritte kommunale Ebene.

Oberstes politisches Organ des Bezirks ist der Bezirkstag. Der Bezirk Unterfranken erfüllt Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte hinausgehen. Er unterhält und unterstützt öffentliche Einrichtungen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Menschen in Unterfranken notwendig sind.

Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe hilft er pflegebedürftigen, behinderten und psychisch kranken Menschen. Der Bezirk Unterfranken ist zudem Träger von Fachkliniken sowie mehrerer Heime. Weitere Aufgabenschwerpunkte des Bezirk Unterfranken sind unter anderem die regionale Kulturarbeit, die Partnerschaft mit dem Departement Calvados, die Fachberatung für Kellertechnik und Kellerwirtschaft sowie die Fachberatung für Fischerei.

zur Website des Bezirks Unterfranken >externer Link