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Forensische Psychiatrie

In unserer Forensischen Abteilung werden psychisch kranke Straftäter behandelt.

Die Patienten haben sehr unterschiedliche Straftaten begangen:
das Spektrum reicht von Trunkenheitsfahrten und Beschaffungskriminalität im Rahmen einer Suchterkrankung über Eigentumsdelikte bis hin zu Straftaten gegen Leib und Leben.

Es gibt zwei unterschiedliche Formen der Unterbringung im Maßregelvollzug:

  • Unterbringung nach §63 Strafgesetzbuch, bei der im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen wurde.
  • Unterbringung nach §64 Strafgesetzbuch, wenn eine rechtswidrige Tat im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung begangen wurde.

Genau wie Justizvollzugsanstalten sichern Maßregelvollzugseinrichtungen straffällig gewordene Personen und schützen dadurch die Bevölkerung.

Aber es gibt einige deutliche Unterschiede zum Strafvollzug. Innerhalb der Sicherung werden im Maßregelvollzug psychische Krankheiten behandelt.

Darüber hinaus wird den einzelnen Patienten das Rüstzeug zum Führen eines straffreien Lebens vermittelt, um so die Möglichkeit zu geben, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Bei der Behandlung kommen verschiedene Therapieformen zum Einsatz.

Unsere Patienten erlernen Verhaltensweisen und Werte, die für andere Personen mitunter selbstverständlich scheinen.

Wir geben ihnen den Rahmen einer sinnhaften Alltagsgestaltung vor.

Damit ist ein strukturierter Tagesablauf umschrieben, das heißt

  • Zeiten für Beschäftigung (dies beinhaltet auch durchaus die Erfüllung von Pflichten),
  • für die Widmung persönlicher Probleme in therapeutischen Angeboten sowie
  • für eine innerhalb der Unterbringung frei verfügbare Zeit.

In diesem Rahmen vermitteln wir unseren Patienten die Grundregeln sozialen Verhaltens, das heißt

  • eine gewaltfreie, konstruktive Konfliktbewältigung,
  • Selbstbeherrschung,
  • Ehrlichkeit,
  • Klarheit,
  • Verantwortungsgefühl und Verlässlichkeit, aber auch
  • den positiven Umgang mit eigenen Fähigkeiten,
  • Selbstbewusstsein und nicht zuletzt
  • Zuversicht.

Am Ende dieses Prozesses sollte der Patient befähigt sein, zu den Mitmenschen eine von gegenseitigem Respekt und Achtung getragene Beziehung einzugehen.

Mit Ausnahme der Suchtbehandlung nach Paragraph 64 Strafgesetzbuch ist vom Gesetzgeber die Unterbringung im Maßregelvollzug von vornherein zeitlich nicht befristet worden.

Lockerungen — vom begleiteten Ausgang über Langzeiturlaub bis hin zur Entlassung auf Bewährung — werden nicht automatisch gewährt, sondern hängen ausschließlich von der therapeutischen Entwicklung des Einzelnen ab.

Diese Entwicklung wird nicht nur von den direkt eingebundenen Mitarbeitenden, sondern auch regelmäßig von Sachverständigen und Gutachtern beurteilt.

Sie können sich bei Fragen gerne an uns wenden (siehe Kontaktdaten, rechte Spalte).

Ansprechpartner:
Sekretariat Forensische Abteilung
Tel: 09352 503 60001
Fax: 09352 503 60000
Angehörigenarbeit Psychologischer Dienst & Sozialdienst
Olivia Söller und Amelie Hartmann