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Substitutionsambulanz am Bezirkskrankenhaus Lohr

Seit Mitte 2021 wurde das Behandlungsspektrum des Bezirkskrankenhauses Lohr am Main um eine Substitutionsambulanz erweitert. Damals drohte eine Versorgungslücke für bestehende substituierte Patientinnen und Patienten aus Lohr und Umfeld, nachdem der bisherige niedergelassene Substitutionsarzt in den Altersruhestand ging und sich keine niedergelassenen Nachfolger für die Substitution fanden, ein leider bundesweiter Trend.

Die Substitutionsambulanz in Haus 40 behandelt Patientinnen und Patienten mit einer manifesten Opiatabhängigkeit mit Hilfe eines ärztlich kontrollierten „Ersatzdrogenprogramm“ (Substitutionsbehandlung). Die Substitutionsbehandlung ist für diese Zielgruppe eine Alternative zu anderen Behandlungsmöglichkeiten und ist eine anerkannte Behandlungsform der Opiatabhängigkeit, welche nach den Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes, der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und den Richtlinien der Bundesärztekammer erfolgt.

Ziel der Substitution ist es, bei den Patientinnen und Patienten, bei denen eine Abstinenz von Opiaten vorerst nicht realistisch ist, durch eine ärztlich kontrollierte Vergabe des Drogenersatzes, einen gefährlichen eigenständigen Konsum mit gesundheitlichen, psychischen und sozialen Folgen zu vermeiden und die Teilhabe am Leben, Gesellschaft und Arbeit zu ermöglichen.

Langfristig kann in vielen Fällen bei ausreichender Stabilisierung die verschriebene Menge langsam bis zum kompletten Absetzen ausgeschlichen werden.

In der Substitutionsambulanz des Bezirkskrankenhauses in Lohr am Main werden die Patientinnen und Patienten von unserem Oberarzt Dr. Jadron und unserem Pflegepersonal behandelt. Gleichzeitig findet eine Suchtberatung durch die Caritas in Lohr am Main statt. Zu Beginn einer Behandlung stehen die Patientinnen und Patienten täglich mit der Substitutionsambulanz in Kontakt. Über die Zeit und damit verbundene Behandlungserfolge, kann dies reduziert werden, muss aber bei einem Minimum von einmal pro Woche bestehen bleiben.

Während der Behandlung stehen die Patientinnen und Patienten unter stetiger Kontrolle, so wird überprüft, ob ein Beikonsum stattfindet oder beispielsweise Alkohol konsumiert wird. Wenn die zu Beginn der Behandlung vereinbarten Regeln nicht eingehalten werden, drohen den Patientinnen und Patienten Konsequenzen, bis hin zu einem Abbruch der Behandlung.

Ansprechpartner:
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Lisa Hörnig & Inge Schönmann
Am Sommerberg 21
Tel: 09352 503-20051 / -20052