Der Umgang mit hörgeschädigten Patienten
Vortrag von Herrn Manfred Hartmann (1. Vorsitzender Bezirksverband Unterfranken der Schwerhörigenvereine und Selbsthilfegruppen e.V.)
Am 22.05.2019 duften wir Herr Hartmann als Referenten in unseren Festsaal begrüßen. Als Betroffener einer Schwerhörigkeit hat er das Personal, Betroffene, Interessierte, Kollegen aus verschiedenen Einrichtungen und Angehörige zum Thema „Umgang mit hörgeschädigten Patienten“ geschult.
Mit seinem großen Fachwissen über die Ursachen einer Schwerhörigkeit und vielen praktischen Beispielen gab uns Herr Hartmann einen sehr plastischen Einblick in das Leben mit Schwerhörigkeit. Dabei wurde schnell deutlich dass Schwerhörige oft an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden, dass sich viele Betroffene von Schwerhörigkeit sozial isolieren. Sowohl auf Familienfesten als auch im Freundeskreis, vor allem bei Feierlichkeiten mit hohem Geräuschpegel, ist es für Betroffene von Schwerhörigkeit sehr schwierig einer Unterhaltung zu folgen oder akustisch überhaupt etwas zu verstehen.
Herr Hartmann betonte wichtige Verhaltensregeln im Umgang mit schwerhörigen Patienten, wie folgt:
Punkt 1: sprechen Sie deutlich und nicht zu schnell. Schreien Sie aber bitte einen Schwerhörigen niemals an.
Punkt 2: Halten Sie beim Sprechen immer Blickkontakt damit der Schwerhörige auf Ihren Mund schauen kann.
Punkt 3: Achten Sie darauf, dass der Raum nicht zu dunkel ist und stellen Sie sich bitte so, dass der Patient nicht geblendet wird.
Punkt 4: Bitte vermeiden Sie während des Gesprächs mit dem Patienten die Geräusche von Geräten, welche nicht gerade nötig sind.
Punkt 5: Nehmen Sie sich bitte etwas Zeit und haben Sie ein bisschen Geduld.
Punkt 6: Ermuntern Sie den schwerhörigen Gesprächspartner zum Nachfragen und lassen Sie Mitteilungen und Informationen von Schwerhörigen wiederholen. Fragen Sie niemals „Haben Sie das verstanden“ sondern fragen Sie z.B. „können Sie das Gesagte wiederholen?“.
Punkt 7: Wichtige Dinge immer schriftlich zum Nachlesen geben.
Punkt 8: Bei Untersuchungen, bei denen der Blickkontakt nicht möglich ist, bitte vor der Untersuchung mit dem Schwerhörigen Handzeichen oder sonstige optische Signale vereinbaren wenn eine Reaktion des Patienten erforderlich ist (z.B. für Luftanhalten, weiteratmen usw.).
Punkt 9: Lautsprecheransagen sind für Schwerhörige meist nicht zu verstehen (z.B. der Aufruf im Wartezimmer). Ebenso ist beim Tragen eines Mundschutzes die Verständigung nicht mehr möglich.
Punkt 10: Einsatz einer Vertrauensperson bei Erklärungen über Operationsmethoden, Behandlungen, usw.
Damit jeder etwas verstehen konnte haben wir uns, vom Landratsamt Main-Spessart, die mobile Höranlage ausgeliehen. Am Bezirkskrankenhaus gibt es seit Januar die Arbeitsgruppe Schwerhörigkeit. Eine Sprechstunde mit einem Hörgeräteakustiker wurde installiert. Patientinnen und Patienten können, bei Bedarf, ab Juni 2019 Termine wahrnehmen. Prof. Dr. Bönsch begrüßte diese Entwicklung und unterstützt die regelmäßigen Treffen der Arbeitsgruppe.