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Nachsorge Forensische Psychiatrie

Rechtliche Grundlagen

Die Nachsorge im Rahmen der forensischen Ambulanz kann nur von Patienten in Anspruch genommen werden, die vom Gericht aus mittels einer Weisung dazu verpflichtet worden sind. Vorausgegangen ist in der Regel die Verurteilung zu einer Unterbringung nach § 63 StGB oder § 64 StGB. Die Vollstreckung der Unterbringung kann auch zur Bewährung ausgesetzt worden sein.

Die forensische Ambulanz ist im § 68 a des Strafgesetzbuches gemeinsam mit der Aufsichtsstelle und der Bewährungshilfe beauftragt, nach der Strafaussetzung für die Zeit der Führungsaufsicht den verurteilten Personen helfend und betreuend zur Seite zu stehen. Hierzu gehört auch die Überwachung der vom Gericht erteilten Weisungen, wie z.B. der Therapie- und Abstinenzweisungen.
 

Auftrag der forensischen Ambulanz

Die forensische Ambulanz soll durch eine individuelle Behandlung, Betreuung, und durch entsprechende Kontrollen erneute Straftaten verhindern. Dazu erfolgt eine ständig wiederkehrende Risikoeinschätzung bei jedem Kontakt mit dem Patienten. Besteht ein Risiko, werden je nach Risiko (Ampelprinzip) Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Straftaten ergriffen, wie z.B. eine Steigerung der Kontaktfrequenz bis zu täglichen Kontakten sowie teil- und vollstationäre Maßnahmen zur Krisenintervention. Deswegen werden die Patientinnen und Patienten auch aufsuchend und nachgehend betreut und es besteht eine enge Kooperation mit der Bewährungshilfe, den zuständigen Gerichten und der forensischen und psychiatrischen Klinik des BKH -Lohr.

Durch diese engmaschige Behandlung und Betreuung ist auch eine frühere Entlassung aus dem Maßregelvollzug möglich.

Behandlung

Ziel der Behandlung und Betreuung ist neben der Verhinderung von Straftaten auch die Befähigung der Patienten zu einem straffreien Leben in den gesellschaftlich vorgegebenen Strukturen. Dies erfolgt durch psychotherapeutische, psychoedukative und durch medikamentöse Maßnahmen zur Rückfallprävention und zur Sensibilisierung für Risikoverhalten und Situationen sowie durch beratende und unterstützende Maßnahmen zur Alltagsbewältigung, Freizeitgestaltung, Haushalts- und Finanzführung, beruflichen Berentung bzw. Wiedereingliederung und zur Schuldenberatung bzw. –Regulierung.

Die Durchführung der Nachsorgebehandlung erfolgt durch Ärzte, die Psychologische Abteilung, den Sozial- und Pflegedienst, die im Umgang mit forensischen Patientinnen und Patienten erfahren sind.

Räumlichkeiten:

Die forensische Ambulanz befindet sich in unmittelbarer Nähe der forensischen Klinik (Haus 64) in Haus 14 auf dem Gelände des BKH-Lohr.

Öffnungszeiten und Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet.

Sie können sich bei Fragen gerne an uns wenden (siehe Kontaktdaten, rechte Spalte).

Ansprechpartner:
Sekretariat Forensische Abteilung
Tel: 09352 503 60001
Fax: 09352 503 60000
Angehörigenarbeit Psychologischer Dienst & Sozialdienst
Olivia Söller und Amelie Hartmann