
Die Weiterbildungsstätte ist seit 1986 durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) anerkannt. Sie hat 10 Plätze. Beginn der Weiterbildung ist alle 2 Jahre im April.
Zugelassen wird, wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGB1 I S. 893) in der jeweils gültigen Fassung besitzt und nachweist, daß er nach Erhalt der Erlaubnis eine mindestens zweijährige Tätigkeit in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege, davon mindestens 1 Jahr in der Psychiatrie abgeleistet hat und sich in der psychiatrischen Krankenpflege bewährt hat.
Seit Anfang 1997 sind zu diesen Kursen auch geprüfte Altenpfleger/Innen zugelassen.
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und findet berufsbegleitend statt.